Jüdische Grabstätten in Baden

Jüdische Friedhöfe sind oft die einzigen sichtbaren Zeugen einstigen jüdischen Lebens und zeigen auch in Baden die wechselhafte Geschichte der jüdischen Bürger auf, denn der Erwerb eines Grundstückes für einen Friedhof gehört zu den ersten Anliegen einer neuen Gemeinde. Die Beerdigung der Toten nach jüdischem Gesetz (Halacha) und die Unantastbarkeit der Totenruhe ist eine der fundamentalsten Glaubensgrundsätze des Judentums - der Friedhof ist ein Haus für die Ewigkeit. So spiegeln die jüdischen Friedhöfe über viele Generationen hinweg den Kosmos jüdischen Lebens und Sterbens wider. In Baden entstanden in den kleinen Landgemeinden Friedhöfe, die bis heute erhalten sind.

Die jüdischen Friedhöfe sind an vielen Orten die einzigen materiellen Überreste der Jahrhunderte alten deutsch-jüdischen Kulturgeschichte. Da sie nicht weiter belegt werden und es keine Angehörigen mehr gibt, die sie pflegen könnten, gelten sie als verwaist. Die verwaisten jüdischen Friedhöfe stehen unter Denkmalschutz. Die Sicherung und Betreuung der pflegeverwaisten jüdischen Friedhöfe sind geregelt auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern. Die zuständige Landesbehörde übernimmt die Betreuung der verwaisten jüdischen Friedhöfe unter maßgeblicher Beteiligung der jüdischen Landesverbände. Für die belegten Friedhöfe der heutigen jüdischen Gemeinden in Baden gelten eigene Friedhofssatzungen.

 

Friedhofsbeauftragter

Gabriel Albilia betreut seit 2013 als Friedhofsbeauftragter die verwaisten jüdischen Grabstätten in Baden. Er ist Ansprechpartner für die Kommunen und dafür zuständig, die religiösen Erfordernisse in Einklang mit dem Erhalt der als kulturgeschichtlich wertvollen Stätten zu bringen und diese zu dokumentieren und für die Nachwelt zu sichern. Seit 2009 ist Gabriel Albilia stellvertretender Vorsitzender der Synagogengemeinde Konstanz (bzw. ihrer Vorgängerin).

Gabriel Albilia übernahm das Amt des Friedhofsbeauftragten von der Mannheimer Künstlerin und Dozentin Riki Strassler, die ab 1989 für die IRG Baden als Friedhofsbeauftragte aktiv gewesen war. Bis zum Jahresende 2017 war Frau Strassler dankenswerterweise mit ihren Erfahrungen und ihren umfassenden Kenntnissen noch als Friedhofsreferentin beratend für die IRG Baden tätig.

Kontakt

IRG Baden
Knielinger Allee 11
76133 Karlsruhe

T +49 721 97250-0
info@irg-baden.de
www.irg-baden.de

Orte der jüdischen Grabstätten in Baden

Juedischer Friedhof Hemsbach

Jüdischer Friedhof in Hemsbach. Foto von Wilhelm Kratt aus den 1920er Jahren (GLA 498-1, Nr. 2785)

Bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts mussten Juden den Erwerb und die Genehmigung der Anlage beim jeweiligen Herrschaftsträger einholen. Oft wurde Ihnen für eine hohe Summe geringwertiger Boden in ungünstiger Lage zur Verfügung gestellt, der nicht selten weit außerhalb der Wohngebiete lag. Erst im Zuge der Emanzipation und der Gleichstellung stellten die örtlichen Verwaltungen den jüdischen Gemeinden auch Grundstücke in unmittelbarer Nachbarschaft zu christlichen Friedhöfen zu Verfügung. Die hebräische Sprache benützt verschiedene Ausdrücke, um das Wort „Friedhof“ zu umschreiben und spricht vom „Bet Olam“ oder einem „Ewigen Haus“, in das der Mensch am Ende seiner Tage geht.

Alle jüdischen Friedhöfe in Baden sind Kulturdenkmäler. Einige der jüdischen Friedhöfe in Baden, die seit dem 16. Jahrhundert errichtet wurden, sind Verbandsfriedhöfe, die von mehreren jüdischen Landgemeinden gemeinsam unterhalten wurden. Die sichtbaren Zeugnisse eines einst blühenden jüdischen Lebens in Baden befinden sich in:

  • 74740 Adelsheim (Sennfeld)
  • 74744 Ahorn (Untereubigheim)
  • 74918 Angelbachtal (Eichtersheim + Michelfeld)
  • 74906 Bad Rappenau (Heinsheim)
  • 76669 Bad Schönborn (Mingolsheim)
  • 776530 Baden-Baden (Lichtenthal)
  • 74862 Binau
  • 79206 Breisach
  • 75015 Bretten
  • 76646 Bruchsal (Obergrombach)
  • 74722 Buchen (Bödigheim)
  • 77815 Bühl (Baden)
  • 77749 Hohberg (Diesburg)
  • 77770 Durbach
  • 69412 Eberbach
  • 79588 Efringen-Kirchen
  • 79356 Eichstetten
  • 79312 Emmendingen
  • 75031 Eppingen
  • 79098 Freiburg
  • 78262 Gailingen
  • 69117 Heidelberg (Klingenteich)
  • 69502 Hemsbach
  • 68766 Hockenheim
  • 79241 Ihringen
  • 68549 Ilvesheim
  • 75045 Walzbachtal
  • 76133 Karlsruhe (Grötzingen)
  • 77694 Kehl
  • 74912 Kirchhardt (Berwangen)
  • 97953 Königheim (Gissigheim)
  • 75203 Königsbach (Stein)
  • 78459 Konstanz
  • 76703 Kraichtal (Neuenbürg + Oberöwisheim)
  • 74238 Krautheim
  • 97900 Külsheim
  • 68526 Ladenburg
  • 97922 Lauda-Königshofen (Unteralbach)
  • 77839 Lichtenau
  • 79539 Lörrach
  • 68159 Mannheim (Freudenheim)
  • 74909 Meckesheim
  • 74819 Mosbach
  • 79379 Mühlheim
  • 74861 Neudenau
  • 74196 Neustadt a. K. (Stein a.K.)
  • 77787 Nordrach
  • 75038 Oberderdingen (Flehingen)
  • 77652 Offenburg
  • 75158 Pforzheim
  • 76661 Philippsburg (Huttenheim)
  • 78244 Gottmadingen (Randegg)
  • 76437 Rastatt
  • 74747 Ravenstein (Merchingen)
  • 77866 Rheinau (Freistett + Rheinbischofsheim)
  • 78239 Rielasingen-Worblingen
  • 78617 Rottweil
  • 77971 Kippenheim (Schmieheim)
  • 69168 Schriesheim
  • 77963 Schwanau-Ottenheim (Nonnenweier)
  • 68723 Schwetzingen
  • 74889 Sinsheim
  • 79295 Sulzburg
  • 97941 Tauberbischofsheim (Hochhausen)
  • 74915 Waibstadt
  • 69190 Walldorf
  • 74731 Walldürn (Hardheim)
  • 79761 Waldsshut-Tiengen
  • 78337 Öhringen
  • 76356 Weingarten
  • 97956 Werbach
  • 97877 Wertheim
  • 69618 Wiesloch

Besuchshinweise

Nach jüdischem Glauben ist der Friedhof ein Ort der Ruhe -  die Ruhe der Toten darf nicht gestört werden. Wir möchten Sie beim Besuch eines jüdischen Friedhofs bitten, dies zu respektieren, sich entsprechend würdevoll zu verhalten und die jüdischen Vorschriften zu beachten. Es sind dies im Einzelnen:

  1. Männliche Besucher müssen beim Betreten des jüdischen Friedhofs eine Kopfbedeckung tragen.
  2. Besuche am Schabbat (von Freitag ab 12:00 Uhr bis Samstagnacht) sowie an jüdischen Feiertagen sind nicht gestattet.
  3. Sie dürfen sich nur auf den Gehwegen aufhalten, insbesondere ist es nicht gestattet, die Gräber zu betreten.

Für Besuche, Sanierungs- und Pflegearbeiten haben wir alle Regelungen und Voraussetzungen, mit denen Sie beim Betreten eines jüdischen Friedhofs in Baden einverstanden sein müssen, auf einem Merkblatt zusammengefasst: Merkblatt für den Besuch jüdischer Friedhöfe in Baden

Wir bitten Sie, die Kenntnisnahme der Voraussetzungen, unter denen der jüdische Friedhof betreten werden darf, bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung/Friedhofsverwaltung schriftlich zu bestätigen. Bitte beachten sie: aufgrund des Alters der Anlage und des bauliches Zustandes kann das Betreten des jüdischen Friedhofs mit Gefahren verbunden sein.