Oberrat

Oberstes Organ der IRG Baden ist der Oberrat. Er trifft die grundlegenden Entscheidungen nach Maßgabe der Satzung. Der Oberrat setzt sich (momentan) aus 21 Delegierten zusammen, die von den jüdischen/israelitischen Gemeinden im Landesteil Baden für eine Amtsperiode von zwei Jahren gewählt werden. Jede Gemeinde kann in Abhängigkeit von ihrer Größe ein bis drei demokratisch legitimierte Delegierte in den Oberrat entsenden. Die Delegierten sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Sie wählen den Vorstand, die Delegierten in das Direktorium des Zentralrats der Juden in Deutschland, die Delegierten für die Ratstagung des Zentralrats der Juden in Deutschland und die Mitgliederversammlung der ZWST, sowie die Vertreter der Religionsgemeinschaft in den Gremien der Medien und der Landesrundfunkanstalt, wie auch die Vertreter in anderen öffentlichen Organen. Die Oberratsdelegierten sind ehrenamtlich tätig.

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