
Neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg ab 3. April 2022
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 1. April 2022 nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss vom Staatsministerium eine neue Corona-Verordnung notverkündet. Im Land gilt ab Sonntag, 3. April 2022:
„Für Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen bestehen ab 3. April 2022 keine Restriktionen mehr. Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen werden generell empfohlen.“
Weitere Informationen finden Sie unter: www.baden-wuerttemberg.de