Staatsvertrag
Mit dem Staatsvertrag vom 18. Januar 2010 - vom Landtag am 10. März 2010 als Gesetz verabschiedet - wurde das Verhältnis des Landes Baden-Württemberg zu den beiden Israelitischen Religionsgemeinschaften im Land auf eine rechtlich verlässliche Basis gestellt. Dies betrifft die Anerkennung, die religiöse und kulturelle, sowie finanzielle Absicherung des jüdischen Lebens in Baden-Württemberg, wie auch die Entwicklung des deutsch-jüdischen Kulturerbes.
Die IRG Baden leitet die vom Land auf der Grundlage des Staatsvertrages überwiesenen Mittel nach einem vom Oberrat jeweils autonom festgelegten Verteilungsmaßstab an die jüdischen Gemeinden in Baden und jüdischen Institutionen weiter bzw. setzt sie selbst für die jüdische Gemeinschaft in Baden ein.