IRG Baden

Die Israelitische Religionsgemeinschaft Baden (kurz: IRG Baden) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, korporierte Religionsgemeinschaft nach Artikel 140 des Grundgesetzes und hat die Organisationshoheit über die ihr untergliederten jüdischen bzw. israelitischen Gemeinden. Ihr gehören derzeit zehn Gemeinden mit ca. 5.000 Mitgliedern an. Rechte und Pflichten der Religionsgemeinschaft richten sich nach den allgemeinen Gesetzen, der Satzung der IRG Baden und dem jüdischen Religionsgesetz Halacha.

Die Organe der IRG Baden sind der Oberrat und der Vorstand. Die Geschäftsstelle der IRG Baden befindet sich in Karlsruhe.

 
Einen Blick hinter die Kulissen der Dreharbeiten finden Sie unter "Making-of" IRG Baden-Film 2020

Satzung

Die Satzung der IRG Baden bestimmt die Rechte und Pflichten der Religionsgemeinschaft, ihrer Organe, der Gemeinden und der Mitglieder. Darüber hinaus verfügen die zehn Gemeinden über eigene Satzungen, die jedoch der Satzung der IRG Baden nicht widersprechen dürfen.

Die Satzung der IRG Baden der IRG Baden ist jene vom 23.03.2014 i.d.F. vom 09.07.2023.


Aufbau und Struktur der IRG Baden

 

Die Israelitische Religionsgemeinschaft Baden ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wurde 1809 als Oberrat gegründet. Sie besitzt die Organisationshoheit über die zehn jüdischen Gemeinden in Baden, die für eine Amtsperiode von zwei Jahren 2 bzw. 3 Delegierte in den Oberrat der IRG Baden entsenden.

Oberrat

Der Oberrat ist das oberste Entscheidungsgremium der Religionsgemeinschaft und der ihr untergliederten jüdischen Gemeinden in Baden. Die von den jüdischen Gemeinden entsandten 21 Delegierten wählen aus ihrer Mitte die Mitglieder des Vorstandes der IRG Baden.

Vorstand

Der Vorstand der IRG Baden besteht aus fünf vom Oberrat aus seiner Mitte gewählten Mitglieder: der/die Vorsitzende, zwei stv. Vorsitzende sowie zwei Beisitzer. Diese sind ehrenamtlich tätig. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten zuständig soweit sie nicht von der Satzung einem anderen Organ zugewiesen sind und führt die Beschlüsse des Oberrates aus.

Geschäftsführender Vorstand

Die/der Vorsitzende sowie die zwei stellvertretenden Vorsitzenden bilden den geschäftsführenden Vorstand, dem die Außenvertretung der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden für eine Amtsperiode von zwei Jahren obliegt.

Landesrabbinat

Das Landesrabbinat steht unter der Leitung des Landesrabbiners in Baden. Er berät Vorstand und den Oberrat in religiösen Angelegenheiten und nimmt die religiöse Repräsentation der IRG Baden nach außen wahr.

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle und Verwaltung werden geleitet vom Hauptgeschäftsführer. Sitz der Geschäftsstelle ist Karlsruhe.

Referate

Die Referate der IRG Baden teilen sich auf in Erziehungsreferat, Familienreferat, Sozialreferat, Kulturreferat, Öffentlichkeitsreferat, Friedhofsreferat, Religionslehre und Antisemitismusreferat.